Besuch der Gleichstellungsministerin Katja Meier

Repräsentative Übergabe des Zuwendungsbescheides für die Anteilsfinanzierung des Projektes „Land in Sicht – Schutz- und Beratungszentrum für Frauen* und Kinder bei häuslicher und sexualisierter Gewalt im Landkreis Leipzig“.

Am Mitt­woch, den 30.08.2023 über­gab die Gleich­stel­lungs­mi­nis­te­rin Kat­ja Mei­er fei­er­lich den Zuwen­dungs­be­scheid zur Anteils­fi­nan­zie­rung der im Juli bewil­lig­ten Bun­des­för­de­rung an Kers­tin Kup­fer, stell­ver­tre­ten­de Vor­stän­din des Weg­wei­ser e. V. und Fach­be­reichs­lei­tung Gewalt­schutz für das Pro­jekt „Land in Sicht – Schutz- und Bera­tungs­zen­trum für Frau­en* und Kin­der bei häus­li­cher und sexua­li­sier­ter Gewalt im Land­kreis Leipzig“.

Grund­la­ge des Zuwen­dungs­be­schei­des des Lan­des ist die Richt­li­nie des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Fami­lie, Senio­ren, Frau­en und Jugend für inves­ti­ve Maß­nah­men zur Unter­stüt­zung von Inno­va­tio­nen im Gewalt­schutz-Hil­fe­sys­tem für betrof­fe­ne Frau­en* und ihre Kin­der. Das Bun­des­för­der­pro­gramm „Gemein­sam gegen Gewalt an Frau­en“ ist Teil des Gesamt­pro­gramms der Bun­des­re­gie­rung zur Umset­zung des „Über­ein­kom­mens des Euro­pa­ra­tes zur Ver­hü­tung und Bekämp­fung von Gewalt gegen Frau­en und häus­li­cher Gewalt“ (Istan­bul-Kon­ven­ti­on).

Das der­zei­ti­ge Frau­en- und Kin­der­schutz­haus des Weg­wei­ser e. V. befin­det sich in einem 198 m2 gro­ßen Rei­hen­haus in Bor­na und ver­fügt über sie­ben Bewoh­ne­rin­nen­zim­mer, eine Küche und zwei Auf­ent­halts­räu­me. Frau Kup­fer beschreibt den Zustand und die Arbeits­be­din­gun­gen in dem jet­zi­gen Schutz­haus als abso­lut ver­än­de­rungs­wür­dig. „Das Haus ist in die Jah­re gekom­men und enspricht schon län­ge­re Zeit nicht mehr den Bedarf sei­ner Bewoh­ne­rin­nen. Beson­ders für die Kin­der und
Jugend­li­chen ist es zu eng. Es gibt nicht genü­gend Platz sowohl für sie als auch für ihre Müt­ter und
die Mit­ar­bei­te­rin­nen. Die hohe Aus­las­tung der vor­han­de­nen Kapa­zi­tä­ten hin­ter­lässt im Haus
inzwi­schen sicht­ba­re Spu­ren. Hät­ten wir die Mit­tel für ein neu­es Frauen*und Kin­der­schutz­haus nicht
bekom­men, hät­ten wir auch in dem Alten nicht mehr weitergearbeitet.“

Das neue Haus in Grim­ma bie­tet mit einer Wohn­flä­che von ins­ge­samt 875 m2, zwei bar­rie­re­ar­men und eigen­stän­di­gen Wohn­ein­hei­ten und elf Bewohner*innenzimmern, drei Küchen und vier Auf­ent­halts­räu­me erheb­lich mehr Mög­lich­kei­ten, auch Betrof­fe­ne mit spe­zi­el­len Bedar­fen auf­zu­neh­men. Die Auf­nah­me-Kapa­zi­tät wird mit dem neu­en Schutz­haus um vier zusätz­li­che Plät­ze erweitert.

Ins­be­son­de­re sol­len die Abwei­sun­gen schutz­su­chen­der Frau­en* und Kin­der mit fol­gen­den Bedar­fen ver­bes­sert werden:

  • Frau­en* mit phy­si­scher oder psy­cho­lo­gi­scher Barrieren
  • Frau­en mit Beein­träch­ti­gung, Behin­de­rung und/oder Pflegebedarf
  • Frau­en mit psy­chi­schen Störungen,
  • inter, non-bina­ry und Trans*frauen
  • Frau­en mit ado­les­zen­ten Söhnen,
  • Frau­en mit Haustieren

Durch die Lage der Stadt Grim­ma nahe am Land­krei­sen Nord­sach­sen und Mit­tel­sach­sen und die Direkt­an­bin­dung an die Auto­bahn 14 stärkt eine Schutz­ein­rich­tung an die­sem Ort die der­zeit unter­ver­sorg­te Regi­on. Das Vor­ha­ben wird neben der Erfül­lung der Denk­mals­schutz­auf­la­gen über die gesetz­li­chen Vor­ga­ben hin­aus bar­rie­re­arm gestal­tet. Es ist eine Auf­zugs­an­la­ge in das Erd­ge­schoss geplant. Die­ser soll als Platt­form­lift aus­ge­führt wer­den und wird außen am Gebäu­de ange­bracht. In den bei­den sepa­ra­ten Wohn­ein­hei­ten erfolgt der Ein­bau von bar­rie­re­ar­men Bädern.