Kurzmeldung: Fach-AG „Ambulante Hilfen“
Seit 2017 gilt im Landkreis Leipzig für freie Träger der Ambulanten Hilfen die sogenannte Fachleistungsstunde als Abrechnungsmodell. Damit werden keine Pauschalen für Sozialdienstleistungen an Träger mehr gezahlt, sondern nur tatsächliche Personalkosten und Sachkosten. Seit 2017 konnten somit Tätigkeiten wie Netzwerkarbeit, Vorbereitung für Termine, aber auch Recherchezeiten nicht im ausreichenden Maße abgerechnet werden. Entweder zahlten die Träger aus Eigenmitteln diese Arbeitsstunden drauf oder diese Arbeit wurde von den Familienhelferinnen eben nicht geleistet.
Hannah Sauerschell ist Fachbereichsleitung der ambulanten Hilfen zur Erziehung beim Wegweiser e.V. und Sprecherin der Fach-AG ambulante Hilfen im Landkreis Leipzig, einer Arbeitsgruppe aller ambulant-tätigen Jugendhilfeträger. Sie berichtet von langwierigen Prozessen, um Veränderungen in diesen Abrechnungsmodalitäten zu bewirken. Mitte 2021 kam es zu einer ersten trägerweiten Datenerhebung, konkret mit der Untermalung durch Statistiken, die dem Jugendamt vorgelegt worden sind. Darin werden bis zu drei Stunden pro Fachkraft und pro Woche dokumentiert, die die Familienhelfer*innen zusätzlich absolvieren, um ihre Arbeit qualitativ hochwertig und nachhaltig zu leisten.
Jugendhilfeplanung und freie Träger einigten sich nach weiteren Erhebungen, Zuarbeiten und Gesprächen auf folgende Vereinbarung: den Leistungserbringer*innen werden ab Januar 2023 verschiedene Zeiten zusätzlich pauschal finanziert. Zudem wurde der Anfang 2021 gestrichene Kostenpunkt für „Unterstützung sozialpädagogischer Maßnahmen“ neu verhandelt. Wie in anderen Landkreisen/Städten heißt der Kostenpunkt nun Bewegungsgeld und wird mit in einem Kostensatz pro erbrachter Fachleistungsstunde allen Trägern gleichermaßen zur Verfügung gestellt.
Sauerschell wertet diese neuen Vereinbarungen als Erfolg für den Fachbereich und äußert Dankbarkeit gegenüber dem Jugendamt, dass die beschriebenen Themen gemeinsam und konstruktiv bearbeitet werden konnten. Dennoch stellt sie in Aussicht, dass dieses Zugeständnis nicht alle Defizite des Finanzierungsmodells ausräumt. Beispielsweise seien immer noch zu wenig Krankentage für Mitarbeitende in den ambulanten Hilfen eingerechnet (9 Tage pro Jahr). Der bundesdurchschnittliche Krankenstand von 2021 lag bei 11,2. Der DAK-Vorstand berichtet von einem Rekord-Hoch für das Jahr 2022 von 20 Tagen [1]. Sauerschell betont auch hier den Handlungsbedarf und blickt hoffnungsvoll auf den anstehenden Überarbeitungsprozess der Fachstandards, der durch das Jugendamt in Zusammenarbeit mit den Trägern und dem Allgemeinen Sozialen Dienst derzeit vorangetrieben wird.
Neben dem Jugendamt dankt Hannah Sauerschell besonders den Mitgliedern der Fach-AG „Ambulante Hilfen“ und Christian Hesse vom Paritätischen Wohlfahrtsverband für die Zuarbeit der Zahlen im sachsenweiten Vergleich. Ohne die gute Zusammenarbeit und die intensive Vernetzung wäre dieser Schritt nicht passiert.