Prekäre Lage in Borna: KITA-Plätze fehlen!

Clau­dia S. ist Fami­li­en­hel­fe­rin des Weg­wei­ser e. V., Dipl.-Psychologin und Sys­te­mi­sche Bera­te­rin sowie Psy­cho­lo­gi­sche Psy­cho­the­ra­peu­tin (Schwer­punkt sys­te­mi­sche The­ra­pie) i. A. . Sie betreut seit eini­ger Zeit einen Fall in Bor­na, den sie von einer Kol­le­gin über­nom­men hat. Trotz all ihrer Bemü­hun­gen steht sie jedoch seit gut einem Jahr vor einer Pro­ble­ma­tik, die sie allein nicht mehr lösen kann. Die Hil­fe, die in die­sem Fall drin­gend benö­tigt wird, muss die Stadt Bor­na bzw. der Trä­ger der öffent­li­chen Jugend­hil­fe bereitstellen.

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Die Stadt Bor­na hat kei­ne KITA-Plät­ze mehr. Nach Aus­sa­gen vom DRK sind rund 20–30 Fäl­le bekannt, wo Fami­li­en seit gerau­mer Zeit nach KITA-Plät­zen suchen und immer wie­der abge­wie­sen wer­den.
Seit nun­mehr einem Jahr sucht die allein­er­zie­hen­de Mut­ter mit Hil­fe von Clau­dia S. einen Kita­platz. Das Kind ist jetzt schon fast 4 Jah­re alt und hat zusätz­lich heil­päd­ago­gi­schen Bedarf. Die Über­for­de­rung und die Ver­zweif­lung der Mut­ter, die in vie­ler­lei Hin­sicht in einer schwie­ri­gen Lebens­si­tua­ti­on ist, geht so weit, dass sie das Kind jetzt in die Obhut des Jugend­am­tes geben möch­te – aus Überforderung.

Laut dem Sozi­al­ge­setz­buch (§ 24 SGB VIII Anspruch auf För­de­rung in Tages­ein­rich­tun­gen und in Kin­der­ta­ges­pfle­ge) muss der Trä­ger der öffent­li­chen Jugend­hil­fe jedoch dar­auf hin­wir­ken, dass für die­se Alters­grup­pe, spe­zi­ell und beson­ders für Kin­der, die durch schwie­ri­ge Lebens­si­tua­tio­nen beson­ders gefähr­det sind, ein bedarfs­ge­rech­tes Ange­bot an Ganz­tags­plät­zen zur Ver­fü­gung steht. Nun mag es sein, dass es wirk­lich kei­ne frei­en KITA-Plät­ze in Bor­na gibt, jedoch sehen Clau­dia S. und das Team der Fami­li­en­hil­fe damit das Jugend­amt in der Pflicht Alter­na­ti­ven anzu­bie­ten. So könn­ten zum Bei­spiel in der nähe­ren Umge­bung noch freie KITA-Plät­ze gesucht wer­den und ein Fahr­dienst bereit­ge­stellt werden.

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Wir als frei­er Trä­ger der Ambu­lan­ten Hil­fen zur Erzie­hung sehen hier ein kom­mu­na­les Übel, was auf dem Rücken von Men­schen aus­ge­tra­gen wird, die sich am wenigs­ten weh­ren kön­nen. Unse­re Arbeit in den Fami­li­en muss mit Maß­nah­men der Kin­der­ta­ges­be­treu­ung unter­stützt wer­den, ohne die­se sind all unse­re sozi­al­päd­ago­gi­schen Maß­nah­men in den Fami­li­en weit­aus schwie­ri­ger umzu­set­zen und die Pro­ble­ma­ti­ken poten­zie­ren sich. Fami­li­en, die unse­re sozi­al­päd­ago­gi­schen Hil­fen in Anspruch neh­men, sind meist nicht in der Lage, Kla­gen und Rechts­streit zu initi­ie­ren und sol­che For­de­run­gen gericht­lich gel­tend zu machen. Die büro­kra­ti­schen, finan­zi­el­len und psy­chisch-men­ta­len Hür­den sind unmög­lich zu über­win­den. Eher gehen die Klient*innen den Weg der Selbst­auf­ga­be und Resi­gna­ti­on, wie im Fall der Klient*in von Clau­dia S.

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Das ein­zi­ge, was wir tun kön­nen, ist, die Fami­li­en anzu­lei­ten, den Kla­ge­weg zu gehen, über ihre Rech­te auf­zu­klä­ren und dazu Hil­fe­stel­lung zu geben. Dass wir damit jedoch in den kon­kre­ten Fäl­len inner­halb der Fami­li­en ein wei­te­res unheim­lich kom­ple­xes Feld an büro­kra­ti­schen und men­ta­len Auf­ga­ben eröff­nen und damit weni­ger direk­te Hil­fe leis­ten kön­nen, ist Tatsache.