Jugendhilfe im Strafverfahren § 52 SGB VIII
Unsere Kurzzeitinterventionen richten sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die in einem Strafverfahren als Beschuldigte geführt werden. Die Zuweisung erfolgt ausschließlich durch das örtliche Jugendamt.
Folgende Schwerpunkte können innerhalb der Hilfen zum Ziel der Vermeidung weiterer Straffälligkeit beitragen:
- Aufarbeitung, Verarbeitung und Lösung von Konfliktsituationen
- Auseinandersetzung mit Konsequenzen des eigenen Handelns
- Erkennen von Zusammenhängen innerhalb des eigenen Systems
- Entwicklung von Handlungsalternativen für zukünftige Krisen und Konflikte
Unsere konkreten Leistungen:
Deliktspezifische Beratung:
- 3–6 Einzelsitzungen mit der beschuldigten Person
- traumasensible Aufarbeitung der Tat
- Verbesserung der Selbst- und Fremdwahrnehmung
- Ausbau von Kommunikations- und Konfliktlösekompetenzen
- Rollenspiele, Strategien zum Stressabbau, Wiedergutmachungsleistungen
Systemische Kurzzeitberatung:
- 6–10 Einzelsitzungen mit der beschuldigten Person
- Erkennen von Zusammenhängen, Erklärungsmustern und Kontexten für straffälliges Verhalten
- Entdeckung bisher verborgener Ressourcen und Potentiale
- Erweiterung von Blickwinkeln und Lösungsstrategien
- Fragetechniken, Biografiearbeit, Aufstellungen
Täter-Opfer-Ausgleich:
- begleiteter Dialog zwischen tatbetroffener und tatverantwortlichen Person
- Austausch über und gegenseitiges Erkennen von Gründen für die Tat und Folgen des Geschehenen (Aufarbeitung)
- außergerichtliche Einigung durch gemeinsam vereinbarte Wiedergutmachung
- Anregung des Wachstums von Verantwortungsbewusstsein und ‑übernahme