Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII

Sozi­al­päd­ago­gi­sche Fami­li­en­hil­fe soll durch inten­si­ve Betreu­ung und Beglei­tung Fami­li­en in ihren Erzie­hungs­auf­ga­ben, bei der Bewäl­ti­gung von All­tags­pro­ble­men, der Lösung von Kon­flik­ten und Kri­sen sowie im Kon­takt mit Ämtern und Insti­tu­tio­nen unter­stüt­zen und Hil­fe zur Selbst­hil­fe geben. Sie ist in der Regel auf län­ge­re Dau­er ange­legt und erfor­dert die Mit­ar­beit der Familie.

Wir beglei­ten und unter­stüt­zen Fami­li­en mit:

  • Erzie­hungs­schwie­rig­kei­ten
  • Pro­ble­men im Alltag
  • Gewalt­er­fah­run­gen
  • Mehr­fach­be­las­tun­gen
  • Benach­tei­li­gung

Mög­li­che Themen:

  • Bewäl­ti­gung des All­tags mit Kindern
  • Stär­kung der Erziehungskompetenzen
  • güns­ti­ge Bedin­gun­gen für eine gute Entwicklung
  • fürKinderundJugendliche
  • StärkungdesFamiliengefühls
  • Stra­te­gien für Krisensituationen
  • Ent­wick­lung einer gelin­gen­den Fami­li­en­kom­mu­ni­ka­ti­on Kon­takt­auf­nah­me mit Behör­den, Ämtern und Ärzten