Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer § 30 SGB VIII
Der Erziehungsbeistand oder der/die BetreuungshelferIn sollen das Kind oder die/den Jugendliche/n bei der Bewältigung von Entwicklungsschwierigkeiten möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.
Wir begleiten und unterstützen in der Regel Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 9 – 17 Jahren, in belastenden Situationen z.B. bei Trennung/Scheidung, Schulproblemen, Mobbingsituationen, Verhaltensoriginalitäten oder Entwicklungsschwierigkeiten.
Unsere Ziele:
- Verbesserung der Eltern-Kind-Interaktion und der Eltern-Kind-Bindung, ist dies nicht möglich, unterstützen wir die Kinder/Jugendlichen bei dem Übergang in eine selbständige Lebensführung
- Stärkung der Eigenverantwortlichkeit des/der Kindes/Jugendlichen
- Entwicklung von Lebenszielen und ‑aufgaben
- Reflektion und Bearbeitung von herausfordernden Situationen (z. B. Schulabstinenz)
- Unterstützung bei der Festigung von Bindungen und weiterer emotionaler und sozialer Fähigkeiten
- Unterstützung bei der Alltagsbewältigung