Hilfen für junge Volljährige § 41 SGB VIII

Jun­ge Voll­jäh­ri­ge erhal­ten geeig­ne­te und not­wen­di­ge Hil­fe, wenn und solan­ge ihre Per­sön­lich­keits­ent­wick­lung eine selbst­be­stimm­te, eigen­ver­ant­wort­li­che und selb­stän­di­ge Lebens­füh­rung nicht gewährleistet.

Der Über­gang ins Erwach­se­nen­le­ben ist nicht mit 18 Jah­ren abge­schlos­sen. The­men wie

  • Anmie­tung der ers­ten eige­nen Wohnung,
  • Gel­der,
  • Haus­halt,
  • Aus­bil­dung,
  • Freund­schaf­ten und Beziehung

benö­ti­gen Zeit — und manch­mal auch Beglei­tung. Wir unter­stüt­zen jun­ge Erwach­se­ne bei ihren indi­vi­du­el­len Zie­len und ers­ten eige­nen Schrit­ten ins eigen­stän­di­ge und selbst­be­stimm­te Leben.