Hilfen für junge Volljährige § 41 SGB VIII
Junge Volljährige erhalten geeignete und notwendige Hilfe, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung nicht gewährleistet.
Der Übergang ins Erwachsenenleben ist nicht mit 18 Jahren abgeschlossen. Themen wie
- Anmietung der ersten eigenen Wohnung,
- Gelder,
- Haushalt,
- Ausbildung,
- Freundschaften und Beziehung
benötigen Zeit — und manchmal auch Begleitung. Wir unterstützen junge Erwachsene bei ihren individuellen Zielen und ersten eigenen Schritten ins eigenständige und selbstbestimmte Leben.