Unterstützung im Strafverfahren
Schutzbedürftige Zeug*innen können vor, während und nach der Hauptverhandlung durch eine Prozessbegleiter*in unterstützt werden.
Wer kann Prozessbegleitung bekommen?
Menschen, die schwere zwischenmenschliche Gewalt erfahren haben, dabei insbesondere Kinder, Jugendliche, Menschen mit Behinderung oder traumatisierte Menschen, können eine Prozessbegleitung in der Regel kostenfrei in Anspruch nehmen.
Wer Opfer einer Straftat geworden ist, hat häufig viele widerstreitende Gefühle, möglicherweise auch einen hohen organisatorischen, finanziellen und emotionalen Aufwand, um die Folgen der Tat zu bewältigen. Ob die psychosoziale Prozessbegleitung bestellt und finanziert werden kann, oder ob wir nach anderen Möglichkeiten suchen, besprechen wir in der Beratung.
Sophie Wetendorf
Psychosoziale Prozessbegleiterin des Wegweiser e. V.
Begleitung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aus dem Landkreis Leipzig
bei sexualisierter oder häuslicher Gewalt
interventionsstelle@wegweiser-boehlen.de