Unterstützung im Strafverfahren

Schutz­be­dürf­ti­ge Zeug*innen kön­nen vor, wäh­rend und nach der Haupt­ver­hand­lung durch eine Prozessbegleiter*in unter­stützt werden. 

Wer kann Prozessbegleitung bekommen? 

Men­schen, die schwe­re zwi­schen­mensch­li­che Gewalt erfah­ren haben, dabei ins­be­son­de­re Kin­der, Jugend­li­che, Men­schen mit Behin­de­rung oder trau­ma­ti­sier­te Men­schen, kön­nen eine Pro­zess­be­glei­tung in der Regel kos­ten­frei in Anspruch nehmen. 

Wer Opfer einer Straf­tat gewor­den ist, hat häu­fig vie­le wider­strei­ten­de Gefüh­le, mög­li­cher­wei­se auch einen hohen orga­ni­sa­to­ri­schen, finan­zi­el­len und emo­tio­na­len Auf­wand, um die Fol­gen der Tat zu bewäl­ti­gen. Ob die psy­cho­so­zia­le Pro­zess­be­glei­tung bestellt und finan­ziert wer­den kann, oder ob wir nach ande­ren Mög­lich­kei­ten suchen, bespre­chen wir in der Beratung.

Frau mit langen braunen Haaren

Sophie Weten­dorf
Psy­cho­so­zia­le Pro­zess­be­glei­te­rin des Weg­wei­ser e. V.
Beglei­tung von Kin­dern, Jugend­li­chen und Erwach­se­nen aus dem Land­kreis Leip­zig
bei sexua­li­sier­ter oder häus­li­cher Gewalt

interventionsstelle@wegweiser-boehlen.de