Spenden steuerlich absetzen
Bestätigung über steuerbegünstigte Zuwendungen zur Vorlage beim Finanzamt
Wir sind wegen der Förderung mildtätiger Zwecke nach dem letzten uns zugegangenem Freistellungsbescheid vom 21.01.2021 des Finanzamtes Grimma Steuernummer 238/143/08618 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG als ausschließlich und unmittelbar mildtätigen Zwecken dienend anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit. Damit wird Ihnen bestätigt, dass die Zuwendung nur für mildtätige Zwecke verwendet wird.
Für Spenden bis 200 € genügt dem Finanzamt Ihr Einzahlungsbeleg bzw. Ihr Kontoauszug zusammen mit den Angaben aus unserem Freistellungsbescheid.
Wegweiser e. V. bedankt sich für alle Spenden ab 50 Euro mit einer Spendenbescheinigung. Bitte denken Sie daran, bei einer Überweisung Ihre Adresse anzugeben, damit wir Ihnen die Bescheinigung zuschicken können!