Spenden steuerlich absetzen

Bestätigung über steuerbegünstigte Zuwendungen zur Vorlage beim Finanzamt

Wir sind wegen der För­de­rung mild­tä­ti­ger Zwe­cke nach dem letz­ten uns zuge­gan­ge­nem Frei­stel­lungs­be­scheid vom 21.01.2021 des Finanz­am­tes Grim­ma Steu­er­num­mer 238/143/08618 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG als aus­schließ­lich und unmit­tel­bar mild­tä­ti­gen Zwe­cken die­nend aner­kannt und von der Kör­per­schafts­steu­er befreit. Damit wird Ihnen bestä­tigt, dass die Zuwen­dung nur für mild­tä­ti­ge Zwe­cke ver­wen­det wird.
Für Spen­den bis 200 € genügt dem Finanz­amt Ihr Ein­zah­lungs­be­leg bzw. Ihr Kon­to­aus­zug zusam­men mit den Anga­ben aus unse­rem Frei­stel­lungs­be­scheid.

Bit­te den­ken Sie dar­an, bei einer Über­wei­sung Ihre Adres­se anzu­ge­ben, damit wir Ihnen die Beschei­ni­gung zuschi­cken können!