Vortrag: Istanbul Konvention kommunal umsetzen
Seit 2017 gilt das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, kurz Istanbul Konvention, in Deutschland als Bundesgesetz.
Zielgruppe:
Teams, Teamleitungen oder Sachgebietsleitung des ASD, Kolleg*innen der freien Jugendhilfe, Mitarbeiter*innen, Sachgebietsleitungen oder Amtsleitung des Ausländeramtes, Flüchtlingssozialarbeiter*innen, Familien- und Erziehungsberatungsstellen, Rechtsanwält*innen, Staatsanwält*innen und Richter*innen in Strafsachen, Rechtsanwält*innen, Verfahrensbeiständ*innen und Richter*innen in Familiensachen
Dauer: 90 Minuten
Kosten: Wir bitten um eine Spende.
Die Istanbul Konvention verpflichtet alle im Auftrag des Staates Handelnde, also auch Behörden und deren Beschäftigte, dazu, im Einklang mit ihren Regelungen zu agieren. Dabei gilt einiges zu beachten. Erst im Oktober 2022 attestierte das Expert*innengremium des Europarates zur Umsetzung der Istanbul Konvention Deutschland erhebliche Schwachstellen. Insbesondere beim Sorge- und Umgangsrecht sowie bei Entscheidungen, die Ausländerinnen betreffen, komme es zu Fehlern, die gewaltbetroffene Frauen und Kinder in Gefahr bringen.
Doch die Istanbul Konvention fordert auch finanzielle Mittel und Schulungsmöglichkeiten, für diejenigen, die mit ihrer Umsetzung beauftragt sind. Im Vortrag diskutieren wir die relevantesten Regelungen der Istanbul Konvention praxisnah und auf Ihren Arbeitsbereich zugeschnitten.