Vortrag: Istanbul Konvention kommunal umsetzen

Frauen und Schrift

Seit 2017 gilt das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, kurz Istanbul Konvention, in Deutschland als Bundesgesetz.

Ziel­grup­pe:
Teams, Team­lei­tun­gen oder Sach­ge­biets­lei­tung des ASD, Kolleg*innen der frei­en Jugend­hil­fe, Mitarbeiter*innen, Sach­ge­biets­lei­tun­gen oder Amts­lei­tung des Aus­län­der­am­tes, Flüchtlingssozialarbeiter*innen, Fami­li­en- und Erzie­hungs­be­ra­tungs­stel­len, Rechtsanwält*innen, Staatsanwält*innen und Richter*innen in Straf­sa­chen, Rechtsanwält*innen, Verfahrensbeiständ*innen und Richter*innen in Fami­li­en­sa­chen
Dau­er: 90 Minu­ten
Kos­ten: Wir bit­ten um eine Spen­de.

Die Istan­bul Kon­ven­ti­on ver­pflich­tet alle im Auf­trag des Staa­tes Han­deln­de, also auch Behör­den und deren Beschäf­tig­te, dazu, im Ein­klang mit ihren Rege­lun­gen zu agie­ren. Dabei gilt eini­ges zu beach­ten. Erst im Okto­ber 2022 attes­tier­te das Expert*innengremium des Euro­pa­ra­tes zur Umset­zung der Istan­bul Kon­ven­ti­on Deutsch­land erheb­li­che Schwach­stel­len. Ins­be­son­de­re beim Sor­ge- und Umgangs­recht sowie bei Ent­schei­dun­gen, die Aus­län­de­rin­nen betref­fen, kom­me es zu Feh­lern, die gewalt­be­trof­fe­ne Frau­en und Kin­der in Gefahr bringen.

Doch die Istan­bul Kon­ven­ti­on for­dert auch finan­zi­el­le Mit­tel und Schu­lungs­mög­lich­kei­ten, für die­je­ni­gen, die mit ihrer Umset­zung beauf­tragt sind. Im Vor­trag dis­ku­tie­ren wir die rele­van­tes­ten Rege­lun­gen der Istan­bul Kon­ven­ti­on pra­xis­nah und auf Ihren Arbeits­be­reich zugeschnitten.

Frau mit langen braunen Haaren
Refe­ren­tin Sophie Weten­dorf
Mit­glied im Arbeits­kreis “Häus­li­che Gewalt”