Stellungnahme zum Sächsischen Gewalthilfegesetz

Aktu­ell befin­det sich der Ent­wurf des Säch­si­schen Gewalt­hil­fe­ge­set­zes im Anhö­rungs­ver­fah­ren. Nach der­zei­ti­gem Zeit­plan soll das Gesetz bis Ende 2026 durch den Säch­si­schen Land­tag beschlos­sen wer­den. Für den Gewalt­schutz­be­reich des Weg­wei­ser e.V.  wird das die Grund­la­ge einer gesetz­lich nor­mier­ten Finan­zie­rung. Ange­sichts der Dis­kus­sio­nen zum Lan­des­haus­halt sind noch vie­le Fra­gen offen. Gemein­sam haben alles Frau­en­schutz­ein­rich­tun­gen und Inter­ven­ti­ons­stel­len Sach­sens Stel­lung zum vor­lie­gen­den Ent­wurf genom­men. Die Antrag­stel­lung für das Haus­halts­jahr 2027 wird vor­aus­sicht­lich im August die­ses Jah­res noch auf der bis­he­ri­gen Richt­li­nie der För­de­rung der Chan­cen­gleich­heit basie­ren. Wir hof­fen dar­auf, dass unse­re Hin­wei­se bei den Ent­schei­dungs­trä­gern Gehör finden! 

Wei­ter­le­sen — in der Stellungnahme