Stellungnahme zum Sächsischen Gewalthilfegesetz
Aktuell befindet sich der Entwurf des Sächsischen Gewalthilfegesetzes im Anhörungsverfahren. Nach derzeitigem Zeitplan soll das Gesetz bis Ende 2026 durch den Sächsischen Landtag beschlossen werden. Für den Gewaltschutzbereich des Wegweiser e.V. wird das die Grundlage einer gesetzlich normierten Finanzierung. Angesichts der Diskussionen zum Landeshaushalt sind noch viele Fragen offen. Gemeinsam haben alles Frauenschutzeinrichtungen und Interventionsstellen Sachsens Stellung zum vorliegenden Entwurf genommen. Die Antragstellung für das Haushaltsjahr 2027 wird voraussichtlich im August dieses Jahres noch auf der bisherigen Richtlinie der Förderung der Chancengleichheit basieren. Wir hoffen darauf, dass unsere Hinweise bei den Entscheidungsträgern Gehör finden!