Stade, Neustadt/Sachsen und Leipzig sind keine Einzelfälle: Tödliche Gewalt im Kontext von Trennung, Sorge- und Umgangsverfahren wirksam verhindern
Stellungnahme der LAG Gewaltfreies Zuhause Sachsen e.V. vom 02.07.2026
Die Ereignisse in Stade erschüttern uns zutiefst. Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen der Opfer, bei den Kolleg*innen der betroffenen Einrichtungen sowie bei allen Menschen, die unter den Folgen dieser Tat leiden. Dass Mitarbeitende des Jugendamtes
und der Jugendhilfe während eines Hilfeplangesprächs getötet wurden, macht deutlich, mit welcher Brutalität Täter handeln können, wenn sie Kontrolle, Macht und Besitzansprüche auf andere Menschen bedroht sehen.
Gleichzeitig darf diese Tat nicht als tragischer Einzelfall betrachtet werden!
Der stellvertretende Femizid von Stade war nicht der erste seiner Art und er wird leider nicht der Letzte sein, wenn Politik, Medien und Gesellschaft die strukturellen Ursachen weiterhin nicht konsequent benennen und bearbeiten. Erst wenige Wochen zuvor erschütterte ein doppelter Femizid in Neustadt in Sachsen. Dort wurden im Rahmen einer Paarberatung eine Frau und eine vor Ort tätige Sozialpädagogin von dem Ex-Partner der Frau erschossen. Anfang Mai raste ein Mann in die Leipziger Innenstadt und verletzte dabei Passant*innen tödlich. Er befand sich kurz davor in der Trennungsphase zu seiner Ehefrau, die mutmaßlich von ihr initiiert wurde und in deren Verlauf es zu Bedrohungen sowie einem Streit um das Sorgerecht kam.
Diese Fälle weisen trotz unterschiedlicher Umstände alarmierende Parallelen auf: Die Gewalt ereignete sich im Kontext familiärer und häuslicher Gewalt, Sorge- und Umgangsfragen oder Trennungssituationen. Betroffen waren nicht nur die (Ex-)Partnerinnen, sondern auch Fachkräfte des Hilfesystems sowie unbeteiligte Passant*innen. Die Taten zeigen, dass Beratungs- und Unterstützungssysteme längst selbst zu Tatorten werden können, wenn bekannte Risiken nicht ausreichend ernst genommen werden.
Besonders besorgniserregend ist, dass häusliche Gewalt und gewaltvolle Täter noch immer nicht konsequent als das erkannt werden, was sie sind: eine erhebliche Gefährdung für Partner*innen, die gemeinsamen Kinder und Fachkräfte im Hilfesystem. Nach wie vor besteht in Teilen von Gesellschaft, Politik und Institutionen die Vorstellung, ein Kind benötige unabhängig von den Umständen zwingend beide biologischen Eltern in seinem Leben. Dieses Verständnis greift zu kurz und kann gefährliche Folgen haben. Wer wegen Bedrohungen, Gewalt oder Nachstellungen polizeibekannt ist, kann nicht mehr ohne Weiteres als dem Kindeswohl dienlicher Elternteil gelten. Strafrechtlich bekannte (Gewalt)Täter werden nicht dadurch zu guten Vätern, dass sie biologische Väter sind.