Stade, Neustadt/Sachsen und Leipzig sind keine Einzelfälle: Tödliche Gewalt im Kontext von Trennung, Sorge- und Umgangsverfahren wirksam verhindern

Stel­lung­nah­me der LAG Gewalt­frei­es Zuhau­se Sach­sen e.V. vom 02.07.2026

Die Ereig­nis­se in Sta­de erschüt­tern uns zutiefst. Unse­re Gedan­ken sind bei den Ange­hö­ri­gen der Opfer, bei den Kolleg*innen der betrof­fe­nen Ein­rich­tun­gen sowie bei allen Men­schen, die unter den Fol­gen die­ser Tat lei­den. Dass Mit­ar­bei­ten­de des Jugend­am­tes
und der Jugend­hil­fe wäh­rend eines Hil­fe­plan­ge­sprächs getö­tet wur­den, macht deut­lich, mit wel­cher Bru­ta­li­tät Täter han­deln kön­nen, wenn sie Kon­trol­le, Macht und Besitz­an­sprü­che auf ande­re Men­schen bedroht sehen.

Gleich­zei­tig darf die­se Tat nicht als tra­gi­scher Ein­zel­fall betrach­tet wer­den!
Der stell­ver­tre­ten­de Femi­zid von Sta­de war nicht der ers­te sei­ner Art und er wird lei­der nicht der Letz­te sein, wenn Poli­tik, Medi­en und Gesell­schaft die struk­tu­rel­len Ursa­chen wei­ter­hin nicht kon­se­quent benen­nen und bear­bei­ten. Erst weni­ge Wochen zuvor erschüt­ter­te ein dop­pel­ter Femi­zid in Neu­stadt in Sach­sen. Dort wur­den im Rah­men einer Paar­be­ra­tung eine Frau und eine vor Ort täti­ge Sozi­al­päd­ago­gin von dem Ex-Part­ner der Frau erschos­sen. Anfang Mai ras­te ein Mann in die Leip­zi­ger Innen­stadt und ver­letz­te dabei Passant*innen töd­lich. Er befand sich kurz davor in der Tren­nungs­pha­se zu sei­ner Ehe­frau, die mut­maß­lich von ihr initi­iert wur­de und in deren Ver­lauf es zu Bedro­hun­gen sowie einem Streit um das Sor­ge­recht kam.

Die­se Fäl­le wei­sen trotz unter­schied­li­cher Umstän­de alar­mie­ren­de Par­al­le­len auf: Die Gewalt ereig­ne­te sich im Kon­text fami­liä­rer und häus­li­cher Gewalt, Sor­ge- und Umgangs­fra­gen oder Tren­nungs­si­tua­tio­nen. Betrof­fen waren nicht nur die (Ex-)Partnerinnen, son­dern auch Fach­kräf­te des Hil­fe­sys­tems sowie unbe­tei­lig­te Passant*innen. Die Taten zei­gen, dass Bera­tungs- und Unter­stüt­zungs­sys­te­me längst selbst zu Tat­or­ten wer­den kön­nen, wenn bekann­te Risi­ken nicht aus­rei­chend ernst genom­men werden.

Beson­ders besorg­nis­er­re­gend ist, dass häus­li­che Gewalt und gewalt­vol­le Täter noch immer nicht kon­se­quent als das erkannt wer­den, was sie sind: eine erheb­li­che Gefähr­dung für Partner*innen, die gemein­sa­men Kin­der und Fach­kräf­te im Hil­fe­sys­tem. Nach wie vor besteht in Tei­len von Gesell­schaft, Poli­tik und Insti­tu­tio­nen die Vor­stel­lung, ein Kind benö­ti­ge unab­hän­gig von den Umstän­den zwin­gend bei­de bio­lo­gi­schen Eltern in sei­nem Leben. Die­ses Ver­ständ­nis greift zu kurz und kann gefähr­li­che Fol­gen haben. Wer wegen Bedro­hun­gen, Gewalt oder Nach­stel­lun­gen poli­zei­be­kannt ist, kann nicht mehr ohne Wei­te­res als dem Kin­des­wohl dien­li­cher Eltern­teil gel­ten. Straf­recht­lich bekann­te (Gewalt)Täter wer­den nicht dadurch zu guten Vätern, dass sie bio­lo­gi­sche Väter sind.

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