Land in Sicht! Große Schritte zum neuen Frauen*- und Kinderschutzhaus

Aktenordner übereinander gestapelt

Am Don­ners­tag, den 14.10. haben wir den Kauf­ver­trag für die neue Immo­bi­lie mit dem Land­kreis Leip­zig unter­schrie­ben. Damit haben wir einen gro­ßen Schritt zur Rea­li­sie­rung des Immo­bi­li­en-Pro­jek­tes „Land in Sicht“ gemacht. Die neu­en Per­spek­ti­ven, die sich im Bereich Gewalt­schutz­hil­fe­sys­tem vor allem für unse­re Bewohner*innen, aber auch für unse­re Kolleg*innen in der Betreu­ung und Bera­tung erge­ben, sind äußerst zukunfts­si­cher und ergän­zen die bis­he­ri­gen Angebote.

Am 8.10.2021 wur­de der von uns erstell­te För­der­an­trag in 4‑facher Aus­füh­rung an die Bewil­li­gungs­be­hör­den in Köln und Dres­den geschickt. Die Antrags­hö­he, die für die Beschaf­fung, Sanie­rung und die Aus­stat­tung der Immo­bi­lie im Raum steht, beträgt ca. 1,3 Mil­lio­nen Euro. Das ist eine Grö­ßen­ord­nung, von der wir nie gedacht hät­ten, dass wir jemals in die­sen Dimen­sio­nen Anträ­ge beim Bund stel­len kön­nen. Der För­der­an­trags wird vor­aus­sicht­lich zu 90% durch Bun­des­mit­tel gedeckt.

Für uns als klei­ner loka­ler Ver­ein, mit aus­schließ­lich Fach­per­so­nal im Bereich Sozia­le Arbeit und Ver­wal­tung, wäre die­se Antrag­stel­lung unmög­lich gewe­sen, wenn wir nicht enga­gier­te Unterstützer*innen gefun­den hät­ten. Das Archi­tek­tur-Büro schwarz­FOR­Mat beglei­tet den Pro­zess schon seit Juni 2020 und lotst uns gedul­dig und fach­kom­pe­tent durch den Antrags­dschun­gel. Außer­dem spü­ren wir sei­tens der Behör­den ech­ten Wil­len, das Pro­jekt umset­zen zu wol­len. Die Bun­des­ser­vice­stel­le „Gemein­sam gegen Gewalt an Frau­en“ beim Bun­des­amt für Fami­lie und zivil­ge­sell­schaft­li­che Auf­ga­ben des Bun­des reagiert zuge­wandt und kon­struk­tiv. Auch die Bank für Sozi­al­wirt­schaft unter­stützt uns maß­geb­lich in der Vorfinanzierung.

Beson­ders schwie­rig war, dass für den Bereich der Schutz­ein­rich­tun­gen wenig pass­ge­naue recht­li­che Grund­la­gen im Rah­men von Bau­rechts­ver­ord­nun­gen exis­tie­ren und ent­spre­chen­de For­mu­la­re schlicht­weg nicht vor­han­den bzw. nutz­bar waren. Im Zuge der Antrag­stel­lung brauch­te es stän­dig neue krea­ti­ve Lösun­gen, deren Rich­tig­keit sich erst im Ver­lauf der Antrags­prü­fung her­aus­stel­len wird. Wir erle­ben bei allen Betei­lig­ten einen Lern­pro­zess, der hof­fent­lich ande­ren frei­en Trä­gern zugutekommt.

Wir hof­fen in den nächs­ten Mona­ten, bes­ten­falls noch in die­sem Jahr, auf den posi­ti­ven Bescheid des För­der­mit­tel­an­trags oder eine Rück­mel­dung der Punk­te, die noch nach­ge­ar­bei­tet und prä­zi­siert wer­den müssen.

Rück­bli­ckend müs­sen wir sagen, dass wir ein sol­ches Antrags­pro­ze­de­re zukünf­tig nicht ohne zusätz­li­ches Per­so­nal rea­li­sie­ren kön­nen. Es ist und war bis hier­her ein rie­sen Spa­gat, die­sen Antrag, neben unse­rem eigent­li­chen Kern­ge­schäft, auf den Weg zu brin­gen. Wir befürch­ten, dass vie­le ande­re Ver­ei­ne in frei­er Trä­ger­schaft die Mit­tel aus dem Bun­des­in­ves­ti­ti­ons­pro­gramm nicht abru­fen wer­den, weil der Antrags­pro­zess zu umfang­reich ist. Es braucht Know-How und Kom­pe­ten­zen, Fach­kräf­te und Ver­bün­de­te, die unent­gelt­lich bera­ten und unter­stütz­ten. Lei­der konn­te auch der anfäng­lich ange­frag­te Pari­tä­ti­sche Wohl­fahrt­ver­band, indem wir Mit­glied sind, bei kon­kre­ten Fra­ge­stel­lun­gen, Fach­kom­pe­tenz oder Per­so­nal noch nicht unterstützen.

Aber wir sind sehr zuver­sicht­lich und sehen ein rie­si­ges Poten­ti­al für die Arbeit mit den Frau­en* und Kin­dern. Die Rah­men­be­din­gun­gen des vor­über­ge­hen­den Woh­nens und unse­re Arbeits­be­din­gun­gen wer­den sich wesent­lich ver­bes­sern. Wir kön­nen Men­schen auf­neh­men, die wir zuvor abwei­sen muss­ten, weil die räum­li­chen Bedin­gun­gen im bis­he­ri­gen Haus nicht vor­han­den waren. Wir wer­den Bera­tungs- und Ruhe­räu­me und mehr Platz für Kin­der und Jugend­li­che haben, wodurch Kon­flikt- und Pro­blem­her­de erheb­lich sin­ken.
Wir sehen Land!