Land in Sicht! Große Schritte zum neuen Frauen*- und Kinderschutzhaus
Am Donnerstag, den 14.10. haben wir den Kaufvertrag für die neue Immobilie mit dem Landkreis Leipzig unterschrieben. Damit haben wir einen großen Schritt zur Realisierung des Immobilien-Projektes „Land in Sicht“ gemacht. Die neuen Perspektiven, die sich im Bereich Gewaltschutzhilfesystem vor allem für unsere Bewohner*innen, aber auch für unsere Kolleg*innen in der Betreuung und Beratung ergeben, sind äußerst zukunftssicher und ergänzen die bisherigen Angebote.
Am 8.10.2021 wurde der von uns erstellte Förderantrag in 4‑facher Ausführung an die Bewilligungsbehörden in Köln und Dresden geschickt. Die Antragshöhe, die für die Beschaffung, Sanierung und die Ausstattung der Immobilie im Raum steht, beträgt ca. 1,3 Millionen Euro. Das ist eine Größenordnung, von der wir nie gedacht hätten, dass wir jemals in diesen Dimensionen Anträge beim Bund stellen können. Der Förderantrags wird voraussichtlich zu 90% durch Bundesmittel gedeckt.
Für uns als kleiner lokaler Verein, mit ausschließlich Fachpersonal im Bereich Soziale Arbeit und Verwaltung, wäre diese Antragstellung unmöglich gewesen, wenn wir nicht engagierte Unterstützer*innen gefunden hätten. Das Architektur-Büro schwarzFORMat begleitet den Prozess schon seit Juni 2020 und lotst uns geduldig und fachkompetent durch den Antragsdschungel. Außerdem spüren wir seitens der Behörden echten Willen, das Projekt umsetzen zu wollen. Die Bundesservicestelle „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben des Bundes reagiert zugewandt und konstruktiv. Auch die Bank für Sozialwirtschaft unterstützt uns maßgeblich in der Vorfinanzierung.
Besonders schwierig war, dass für den Bereich der Schutzeinrichtungen wenig passgenaue rechtliche Grundlagen im Rahmen von Baurechtsverordnungen existieren und entsprechende Formulare schlichtweg nicht vorhanden bzw. nutzbar waren. Im Zuge der Antragstellung brauchte es ständig neue kreative Lösungen, deren Richtigkeit sich erst im Verlauf der Antragsprüfung herausstellen wird. Wir erleben bei allen Beteiligten einen Lernprozess, der hoffentlich anderen freien Trägern zugutekommt.
Wir hoffen in den nächsten Monaten, bestenfalls noch in diesem Jahr, auf den positiven Bescheid des Fördermittelantrags oder eine Rückmeldung der Punkte, die noch nachgearbeitet und präzisiert werden müssen.
Rückblickend müssen wir sagen, dass wir ein solches Antragsprozedere zukünftig nicht ohne zusätzliches Personal realisieren können. Es ist und war bis hierher ein riesen Spagat, diesen Antrag, neben unserem eigentlichen Kerngeschäft, auf den Weg zu bringen. Wir befürchten, dass viele andere Vereine in freier Trägerschaft die Mittel aus dem Bundesinvestitionsprogramm nicht abrufen werden, weil der Antragsprozess zu umfangreich ist. Es braucht Know-How und Kompetenzen, Fachkräfte und Verbündete, die unentgeltlich beraten und unterstützten. Leider konnte auch der anfänglich angefragte Paritätische Wohlfahrtverband, indem wir Mitglied sind, bei konkreten Fragestellungen, Fachkompetenz oder Personal noch nicht unterstützen.
Aber wir sind sehr zuversichtlich und sehen ein riesiges Potential für die Arbeit mit den Frauen* und Kindern. Die Rahmenbedingungen des vorübergehenden Wohnens und unsere Arbeitsbedingungen werden sich wesentlich verbessern. Wir können Menschen aufnehmen, die wir zuvor abweisen mussten, weil die räumlichen Bedingungen im bisherigen Haus nicht vorhanden waren. Wir werden Beratungs- und Ruheräume und mehr Platz für Kinder und Jugendliche haben, wodurch Konflikt- und Problemherde erheblich sinken.
Wir sehen Land!