Unser Haus
Einzug ins Frauen- und Kinderschutzhaus
Aufnahmen sind rund um die Uhr möglich. Sie können sich mit Unterstützung der Behörden, Ihrer Anwältin bzw. Ihres Anwaltes oder der Polizei an das Frauenschutzhaus vermitteln lassen. Sollte unsere Einrichtung belegt sein, helfen wir Ihnen bei der Vermittlung in ein anderes Frauenschutzhaus.
Junge Frauen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben, um aufgenommen zu werden. Eine Aufnahme für Jungen über 16 Jahren ist nicht mehr möglich. Im Einzelfall suchen wir mit Ihnen gemeinsam nach Alternativen für Ihre Söhne.
Wenn Sie Ihren Einzug ins Frauen- und Kinderschutzhaus planen können, sollten sie an Folgendes denken:
- Ausweis / Pass
- Krankenversicherungskarten
- Kontokarten
- Heirats- und Geburtsurkunden
- Lohnsteuerkarten
- Bescheide über Hartz IV, Unterhaltszahlungen, Erziehungsgeld
- Kindergeldnummer
- Impfausweis
- Belege über Verbindlichkeiten
- Kleidung und Toilettenartikel
- Schulsachen der Kinder
- Lieblingsspielzeuge der Kinder
- Bargeld
- Medikamente
Im Notfall brauchen Sie nichts mitzubringen! Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung wichtiger Dokumente und Ihrer persönlichen Sachen.
Auszug aus dem Frauen- und Kinderschutzhaus:
Sie bestimmen den Zeitpunkt Ihres Auszuges selbst. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren ganz persönlichen Weg aus der Gewaltsituation zu finden.
Nach dem Auszug können Sie die Unterstützung und Beratung der Mitarbeiterinnen weiterhin in Anspruch nehmen.
Sie entscheiden, ob Sie sich trennen und in eine eigene Wohnung ziehen oder der Beziehung zu Ihrem Partner eine Chance geben wollen.
Sollten Sie sich entschieden haben, in der bestehenden Beziehung weiter zu leben, dann vermitteln wir Ihnen den Kontakt zu Beratungsstellen, die Sie als Paar unterstützen.