Unterstützung im Strafverfahren

Hier erfah­ren Sie, wie Sie Unter­stützng im Straf­ver­fah­ren bekommen. 

Gesetzte, die Sie als betroffene Person kennen sollten: 

1. Polizeirecht  – Sächsisches Polizeigesetz (§§ 21, 22)

Die Poli­zei kann die Täte­rin bzw. den Täter bis zu zwei Wochen aus der Woh­nung und der unmit­tel­ba­ren Umge­bung des Opfers weg­wei­sen. Sie kann die Täte­rin oder den Täter in Gewahr­sam nehmen.

2. Zivilrecht – Gewaltschutzgesetz

Kon­takt- und Annäherungsverbot

Auf Antrag kann das Fami­li­en­ge­richt Schutz­an­ord­nun­gen für meh­re­re Mona­te tref­fen, die der Täte­rin oder dem Täter verbieten:

  • die Woh­nung des Opfers zu betre­ten und sich bis zu einem vom Gericht bestimm­ten Umkreis der Woh­nung zu nähern,
  • sich der geschä­dig­ten Per­son zu nähern, sie zu beläs­ti­gen und zu bedrohen,
  • Kon­takt zu ihr über Tele­fon, E‑Mail, SMS aufzubauen.

Die­se Anord­nun­gen kön­nen auch gegen­über Men­schen, die unter Alko­hol­ein­fluss oder Dro­gen stan­den oder psy­chisch krank sind aus­ge­spro­chen werden.

Woh­nungs­zu­wei­sung

Das Gericht kann Betrof­fe­nen die gemein­sam genutz­te Woh­nung für einen befris­te­ten Zeit­raum zuwei­sen, auch wenn sie nicht im Miet­ver­trag ste­hen bzw. nicht Eigen­tü­me­rIn­nen sind.

Zuwi­der­hand­lun­gen gegen die­se Anord­nun­gen sind strafbar.

Hil­fe bei der Antrag­stel­lung erhal­ten Sie durch die Bera­tungs­stel­le gegen häus­li­che Gewalt des Weg­wei­ser e.V.

3. Strafrecht – Strafgesetzbuch

Häus­li­che Gewalt und Stal­king kön­nen fol­gen­de Straf­tat­be­stän­de erfüllen:

  • Bedro­hung (§241 StGB)
  • Belei­di­gung (§185 StGB)
  • Nach­stel­lung (§ 238 StGB, auch „Stal­king-Para­graph“ genannt)
  • Nöti­gung (§ 240 StGB)
  • Kör­per­ver­let­zung (§ 223 StGB)
  • Frei­heits­be­rau­bung (§ 239)
  • Sach­be­schä­di­gung (§ 303 StGB)
  • Mord,Totschlag (§§ 211,212 StGB)