Auswirkungen der Haushaltssperre im Landkreis Leipzig — Zwischen fachlichem Aufbruch und finanzieller Vollbremsung

von Han­nah Sauerschell

Nach­dem wir im ver­gan­ge­nen Jahr die not­wen­di­ge fach­li­che Wei­ter­ent­wick­lung der ambu­lan­ten Hil­fen zur Erzie­hung sowie eine zeit­ge­mä­ße Finan­zie­rung der Ein­ar­bei­tung neu­er Mit­ar­bei­ten­der the­ma­ti­siert hat­ten, nahm das Jahr 2025 eine uner­war­te­te Wendung.

Auf­grund einer über Jah­re kon­stant hohen Nach­fra­ge und einer dau­er­haft gefüll­ten War­te­lis­te erwei­ter­ten wir nach zwei Jah­ren per­so­nel­ler Sta­bi­li­tät unser Team und stell­ten im Sep­tem­ber eine neue Mit­ar­bei­te­rin ein. Die Vor­fi­nan­zie­rung der Ein­ar­bei­tungs­kos­ten ver­stan­den wir als Inves­ti­ti­on in die Qua­li­tät und Kon­ti­nui­tät unse­rer Arbeit.

Weni­ge Wochen spä­ter reagier­te der Land­kreis Leip­zig auf eine Bud­get­über­schrei­tung im Jugend­amt mit haus­halts­be­zo­ge­nen Maß­nah­men. Die Aus­wir­kun­gen waren unmit­tel­bar spür­bar: Fami­li­en muss­ten trotz drin­gen­der Bedar­fe lan­ge auf Hil­fe- und Kos­ten­zu­sa­gen war­ten, Wei­ter­be­wil­li­gun­gen wur­den restrik­ti­ver geprüft und häu­fig mit redu­zier­tem Stun­den­um­fang bewil­ligt. Gleich­zei­tig gin­gen über meh­re­re Mona­te kei­ne neu­en Anfra­gen mehr ein, was auf eine ins­ge­samt zurück­hal­ten­de­re Bewil­li­gungs­pra­xis hin­deu­ten könnte.

Die feh­len­de Aus­las­tung zwang uns schließ­lich, die neue Kol­le­gin bereits nach zwei Mona­ten wie­der zu ent­las­sen – eine Ent­schei­dung, die unse­rem Ver­ständ­nis eines wert­schät­zen­den Umgangs wider­spricht. Zudem ver­blie­ben die voll­stän­di­gen Ein­ar­bei­tungs­kos­ten bei unse­rem Verein.

Obwohl Fäl­le von Kin­des­wohl­ge­fähr­dung laut Beschluss von den Spar­maß­nah­men aus­ge­nom­men sein soll­ten, zei­gen unse­re Pra­xis­er­fah­run­gen teil­wei­se ein ande­res Bild. Die mög­li­chen lang­fris­ti­gen Fol­gen unzu­rei­chen­der Unter­stüt­zung für Fami­li­en betrach­ten wir daher mit Sor­ge. Unser Enga­ge­ment, Opti­mis­mus und Anspruch auf eine bedarfs­ge­rech­te Beglei­tung blei­ben jedoch unge­bro­chen und wir ver­ste­hen die aktu­el­le Situa­ti­on als Anstoß zur fach­li­chen Wei­ter­ent­wick­lung, um Fami­li­en wei­ter­hin ver­läss­lich zur Sei­te zu stehen.