Unser Haus

Einzug ins Frauen- und Kinderschutzhaus

Auf­nah­men sind rund um die Uhr mög­lich. Sie kön­nen sich mit Unter­stüt­zung der Behör­den, Ihrer Anwäl­tin bzw. Ihres Anwal­tes oder der Poli­zei an das Frau­en­schutz­haus ver­mit­teln las­sen. Soll­te unse­re Ein­rich­tung belegt sein, hel­fen wir Ihnen bei der Ver­mitt­lung in ein ande­res Frauenschutzhaus.

Jun­ge Frau­en müs­sen das 18. Lebens­jahr erreicht haben, um auf­ge­nom­men zu wer­den. Eine Auf­nah­me für Jun­gen über 16 Jah­ren ist nicht mehr mög­lich. Im Ein­zel­fall suchen wir mit Ihnen gemein­sam nach Alter­na­ti­ven für Ihre Söhne.

Wenn Sie Ihren Ein­zug ins Frau­en- und Kin­der­schutz­haus pla­nen kön­nen, soll­ten sie an Fol­gen­des denken:

  • Aus­weis / Pass
  • Kran­ken­ver­si­che­rungs­kar­ten
  • Kon­to­kar­ten
  • Hei­rats- und Geburtsurkunden
  • Lohn­steu­er­kar­ten
  • Beschei­de über Hartz IV, Unter­halts­zah­lun­gen, Erziehungsgeld
  • Kin­der­geld­num­mer
  • Impf­aus­weis
  • Bele­ge über Verbindlichkeiten
  • Klei­dung und Toilettenartikel
  • Schul­sa­chen der Kinder
  • Lieb­lings­spiel­zeu­ge der Kinder
  • Bar­geld
  • Medi­ka­men­te

Im Not­fall brau­chen Sie nichts mit­zu­brin­gen! Wir unter­stüt­zen Sie bei der Beschaf­fung wich­ti­ger Doku­men­te und Ihrer per­sön­li­chen Sachen.

Auszug aus dem Frauen- und Kinderschutzhaus:

Sie bestim­men den Zeit­punkt Ihres Aus­zu­ges selbst. Wir unter­stüt­zen Sie dabei, Ihren ganz per­sön­li­chen Weg aus der Gewalt­si­tua­ti­on zu finden.

Nach dem Aus­zug kön­nen Sie die Unter­stüt­zung und Bera­tung der Mit­ar­bei­te­rin­nen wei­ter­hin in Anspruch nehmen.

Sie ent­schei­den, ob Sie sich tren­nen und in eine eige­ne Woh­nung zie­hen oder der Bezie­hung zu Ihrem Part­ner eine Chan­ce geben wollen.

Soll­ten Sie sich ent­schie­den haben, in der bestehen­den Bezie­hung wei­ter zu leben, dann ver­mit­teln wir Ihnen den Kon­takt zu Bera­tungs­stel­len, die Sie als Paar unterstützen.